Schattenwurf
Foto: 05.04.15, 08:59 – die Sonne verschwindet für 34min hinter Bau 1 bevor sie aufgeht. Standort: Rosengartenweg 10,
Die heutige Situation (Auszug aus dem Bericht zur Planauflage des Hochbau- und Planungsamtes,23. Feb. 2010, S.9)
Ein Schattendiagramm stellt im gezeichneten Bereich die 2 Stunden und länger andauernde, ununterbrochene Verschattung des Grundstücks aufgrund des geplanten Projekts dar. Aufgrund des gewählten Standorts und der gewählten Gebäudeform fällt der 2-Sunden Schatten des Gebäudes bei der Tag- und Nachtgleiche ausschliesslich auf Allmend. Ausserhalb des Bereichs, welcher den 2h Schatten markiert, werden Grundstücke weniger als 2h beschattet. Es sind somit keine anderen Privatparzellen von einer Beeinträchtigung durch länger dauernde Verschattung betroffen. Die Überprüfung des 2-Stunden Schattens entspricht einer Praxis des Verwaltungsgerichts, wonach die Verschattung eines Nachbargrundstücks durch ein Hochhaus nicht länger als zwei Stunden dauern darf.
Die zukünftigen Schattenwürfe
Das neue Bürogebäude, der Bau 2 mit einer Höhe von 205m wird je nach Standort der umliegenden Häuser einen noch weiter reichender Schattenwurf verursachen. Auch das neue Forschungszentrum kommt nur auf den ersten Blick bescheidener daher: die 4 gestaffelten Gebäude erreichen beim hintersten eine Höhe von 132m. Dieses überragt damit auf der ganzen Breite den Messeturm um 27m!
Im zweiten Bebauungsplan für das Südareal, der im Jahr 2024 noch hängig ist, wird die Enveloppe für einen weiteren Turm (Bau 3) nochmals erweitert und soll die postulierte Schattenregel immer noch (!) einhalten.
- Diese Schattenregel (?) scheint hiermit endgültig verletzt zu sein.
- Die Anwendbarkeit dieser gesetzlich oder durch Verordnung nicht definierten Regel muss bei diesen Monsterprojekten grundsätzlich in Frage gestellt werden, zumal nirgends eine Quellenangabe dazu zu finden ist.