2023

Der Grosse Rat verlangt am 06. Dez. 2023 einen Mitbericht des UVEK

In seiner Session vom 06. Dez. 2023 hat der Grosse Rat einem Antrag der Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (UVEK) zugestimmt, zusätzlich zum Ratschlag des Regierungsrats vom 15.11.2023 einen Mitbericht zu verfassen. Deren Präsident Raphael Fuhrer begründete den Antrag des UVEK damit, dass diese Kommission bereits die vorangegangenen Bebauungspläne begeleitet hatte, und betreffend Velo- und Fussgängerverkehr auch mit der Solitude, die mit dem Roche-Areal verzahnt ist, befasst sei.
In der Folge entschied der Grosse Rat: „Die UVEK wird einen Mitbericht verfassen zum Geschäft 23.1509 Ratschlag «Areal F. Hoffmann-La Roche AG – Bebauungsplan Grenzacherstrasse (Südareal)» sowie Zweite Grundsatzvereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und der F. Hoffmann-La Roche AG
Das bedeutet, dass der Ratschlag erst an die BRK überwiesen wird, wenn der Mitbericht der UVEK vorliegt.

Tagesordnung Grosser Rat (Dezember Session)

Der Tagesordnung des Grossen Rats der Grossratssitzung vom 06./13./14. Dezember 2023 ist zu entnehmen, dass der Ratschlag des Regierungsrats betreffend den Bebauungsplan Süd an die Bau- und Raumplanungskommission (BRK) überwiesen werden sollte. Nachzulesen in der Tagesordnung auf Seite 8 ->Traktandum 39.

Bemerkenswert ist, dass in der 13-köpfigen BRK Kommission auch Frau Andrea Knellwolf als Mitarbeiterin der Fa. Roche mit Stimmrecht vertreten ist.

Stellungnahme des HEAW zum Ratschlag des Regierungsrats und zur weiteren Arealentwicklung (20.11.2023)

In einem Pressecommuniqué vom 20.11.2023 hat der HEAW zu dem vom Regierungsrat verabschiedeten Bebauungsplan (siehe unten) kritisch Stellung bezogen.

Kommunikation der weiteren Arealentwicklung durch Roche (17.11.2023)

Roche stellt geplante bauliche Erweiterungen im Nordareal vor: Update zur Arealentwicklung unseres Standortes in Basel.
Roche will auf diesem Areal folgende weitere Bauten anpassen und neu bauen:

  • Bau 12: Anstelle des heutigen Bau 34: Neubau, Höhe 72m
  • Bau 92: Umbau bis Ende 2025
  • Bau 50 Renovierung und Erweiterung
  • Bau 51 Neubau anstelle des heutigen Bau 66: Höhe max. 40m

Diese Neu- und Umbauten benötigen keinen neuen Bebauungsplan. Sie sind bereits durch denjenigen für das Nordareal von 2015 abgedeckt. Es benötigt lediglich eine reguläre Baubewilligung. Somit ist demnächst eine Baupublikation auf der Seite des Kantonsblatts zu erwarten. Dort ist angegeben, wo die Planauflage erfolgt (i.d.R. werktags von 08.00 – 12.15 und 13.15 – 17.00 Uhr beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements, Münsterplatz 11). Rekursfrist für Einsprachen beträgt dabei 30Tage ab Publikationsdatum.

Regierungsrat verabschiedet Bebauungsplan Roche Südareal (15.11.2023)

Am 15.11.2023 publizierte der Regierungsrat Basel-Stadt seine Zustimmung zum zweiten Bebauungsplan für das Südareal vom Dez. 2022. Auf dieser Seite kann der detaillierte Ratschlag als PDF heruntergeladen werden. Betroffenen und weiteren Interessierten ist das 65 Seiten starke Dokument zur Lektüre empfohlen. Darin sind u.a. die 45 Einsprachen gegen den Bebauungsplan behandelt (S38/62 ff.). Ganze fünf Seiten widmen sich der Berechtigung resp. Nichtberechtigung der Einsprechenden. Nur 15 Einsprechenden wurde letzlich die Legitimation für eine Einsprache zugestanden. Alle Einsprachen (auch der legitimierten Einsprecher) werden vom Regierungsrat abgewiesen (S. 45/62).