Materielle Enteignung HE

Die Umgebungsverschlechterung von betroffenen Liegenschaften z.b. durch den BVB Busverkehr, den Schattenwurf, durch die übermässig lange Bautätigkeit um und im Roche Areal und der angrenzenden Strassen hat für Liegenschaftseigentümer erhebliche nachteilige Konsequenzen. Die Liegenschaften werden auf Dauer oder für einen unüblich langen Zeitrraum entwertet oder geschädigt. Sie erfahren einen effektiven Realwertverlust gegenüber ihrem Wert z.B. vor 2008 (= „formelle Enteignung von nachbarschaftlichen Abwehrsansprüchen“)

Unser Problem ist vergleichbar mit der Entwertung von Liegenschaften durch Fluglärm. In einem Musterprozess wurde zugunsten der Kläger entschieden. Auf Eigentümerbasis können wir als berechtigte Kläger auf verwaltungsrechtlicher und zivilrechtlicher Ebene gegen den Kanton vorgehen. Wir verwenden die Prozessdrohung als Druckmittel gegen den Kanton, um die Ziele der allgemeinen Anwohnerschaft zu erreichen.

Weiter wurden frühere Verkehrsachsen wie die Wettsteinallee durch den Kanton verkehrsberuhigt, was dort zu einer Wertsteigerung, bei uns in der Grenzacherstrasse durch den umgeleiteten Mehrverkehr zu einer Wertminderung geführt hat.

Der Wertverlust äussert sich in:

  • Generellem Realwertverlust der Liegenschaft durch die Lageverschlechterung
  • Renditeverlust: Mietzinsverlust, schlechtere Vermietbarkeit der Wohnungen
  • Zunahme der Fassadenschäden, erhöhte Unterhaltskosten
  • Zunehmender Investitionsbedarf an Schallschutzmassnahmen

siehe Artikel Bundeamt für Umwelt: Lärm entwertet Mietliegenschaften

Einige Hauseigentümer in der Grenzacherstrasse haben sich bereits zusammengetan und prüfen nun juristische Schritte gegen den Kanton. Ein Gutachten wurde in Auftrag gegeben.