HEAW verlangt Einsicht in den geheimen Deal der Regierung mit Roche (seit Mai 2024)
In der Dezembersession 2023 (siehe 2023) des Grossen Rats wurde zusammen mit dem Geschäft 23.1509.01: Ratschlag «Areal F. Hoffmann-La Roche AG – Bebauungsplan Grenzacherstrasse (Südareal) …» auch die geheime «Zweite Grundsatzvereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und der F. Hoffmann-La Roche AG» überwiesen.
Der HEAW war der Ansicht, dass der Inhalt dieser Grundsatzvereinbarung, die offensichtlich zum Bebauungsplan gehört, auch publik sein muss und verlangte am 04. Mai 2024 bei der Staatskanzlei des Kantons Einsicht in das Dokument.
Die Staatskanzlei lehnte die Einsichtnahme am 17. Mai 2024 ab mit der Begründung, dass es sich um eine Vereinbarung handeln würde, die mit einer „Privatperson“ (Roche) abgeschlossen worden sei und dass die Regierung der privaten Partei Roche Vertraulichkeit zugesichert hätte.
Mit dieser Begründung gab sich der HEAW nicht zufrieden und rekurrierte in der Folge gegen diese Verfügung am 22. Juni 2024.
Die Staatskanzlei liess sich reichlich Zeit und nahm erst am 16. Sept. 2024 gegenüber dem Appellationsgericht Stellung zu unserem Rekurs. Zu dieser reichlich gewundenen Stellungnahme verfasste unsere Anwältin am 18. Okt. 2024 eine Replik, in der im Wesentlichen dargelegt wurde, dass die Öffentlichkeit sämtliche Aspekte eines Bebauungsplans kennen muss, um ihre politischen und juristischen Rechte infomiert wahrnehmen zu können. Zudem verwies sie auch auf den Sinn und Zweck des Öffentlichkeitsgesetzes.
Der HEAW und einige der direkt von den Roche-Plänen betroffenen Anwohner warten nun gespannt auf den Entscheid des Appellationsgerichts.
Bauprojekte (ab 2024)
Ab jetzt, wo Roche diverse neue Bauprojekte aufgleist, sind diese in einem eigenen Menu untergebracht.
Details unter Bauprojekte (ab 2024) oben in der Navigation dieser Webseite.